Die von Saito Seiki (im Folgenden „das Unternehmen“) bei der Nutzung dieser Webseite vom Nutzer erfassten personenbezogenen Informationen unterliegen der folgenden Datenschutzrichtlinie (im folgenden „die Richtlinie“).
Artikel 1 (Personenbezogene Informationen)
Personenbezogene Informationen sind laut Datenspeicherungsgesetz Informationen über existierende Personen, zu denen Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, Kontaktdaten und andere Einträge zählen, mit denen Einzelpersonen identifiziert werden können, beziehungsweise Daten über das Aussehen, die Fingerabdrücke und den Stimmabdruck, mit denen eine bestimmte Person identifiziert werden kann (Informationen zur Identifikation einer Person).
Artikel 2 (Erfassung personenbezogener Informationen)
Wenn sich ein Nutzer mit uns über das Kontaktformular in Verbindung setzt, werden der Name des Unternehmens, der Name der Person, die Abteilung, die Position, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Fax-Nummer und ähnliche personenbezogenen Informationen abgefragt.
Artikel 3 (Erfassung und Nutzung personenbezogener Informationen)
Das Unternehmen erfasst und nutzt personenbezogene Informationen zu folgenden Zwecken.
- 1. Erbringung und Verwaltung der Dienstleistungen des Unternehmens
- 2. Um auf Anfragen seitens eines Nutzers zu antworten (einschließlich, um den Nutzer zu überprüfen)
- 3. Um per E-Mail Hinweise zu neuen Funktionen der Dienstleistungen zu schicken, die der Nutzer verwendet, oder ihn über Neuigkeiten und Werbeangebote oder andere Dienstleistungen zu informieren, die das Unternehmen anbietet.
- 4. Um Sie im Falle von Wartungsarbeiten oder wichtigen Hinweisen zu kontaktieren.
- 5. Um Nutzern den Zugang zu verweigern, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, oder die die Dienstleistungen für unlautere oder falsche Zwecke verwenden.
- 6. Zusätzliche Zwecke
Artikel 4 (Änderung des Verwendungszwecks)
- 1. Das Unternehmen kann den Verwendungszweck der personenbezogenen Informationen ändern, falls vernünftige Gründe für eine Änderung vorliegen.
- 2. Im Falle einer Änderung des Verwendungszwecks wird der Nutzer über die Ziele der Änderung und die vom Unternehmen verwendete Methode in Kenntnis gesetzt, oder diese können auf der Webseite öffentlich eingesehen werden.
Artikel 5 (Weitergabe der personenbezogenen Informationen an Dritte)
- 1. Das Unternehmen gibt die personenbezogenen Informationen ohne die vorherige Einwilligung der Nutzer nicht an Dritte weiter, mit folgenden Ausnahmen. Allerdings sind das Datenspeicherungsgesetz und andere gesetzliche Vorgaben davon ausgenommen.
- 1. Um das Leben, die körperliche Unversehrtheit und den Besitz einer Person zu schützen, und falls dessen Einwilligung schwierig zu erlangen ist.
- 2. Wenn die Einwilligung der betreffenden Person schwierig zu erlangen ist, und die Änderungen zur Verbesserung der allgemeinen Gesundheit oder dem Wohlergehen von Minderjährigen notwendig sind.
- 3. Wenn eine staatliche Einrichtung oder eine Gemeinde beziehungsweise deren Vertreter gesetzliche Vorlagen erfüllen müssen, und die Einholung der Zustimmung der betreffenden Person ein Hindernis darstellt oder zu Komplikationen führt.
- 4. Wenn die Informationen bereits öffentlich bekannt sind, oder wenn das Unternehmen diese dem Datenschutzausschuss vorlegt.
- 1. Der Verwendungszweck beinhaltet auch die Weitergabe an Dritte
- 2. Eintrag zu den Daten, die Dritten zur Verfügung gestellt werden
- 3. Die Methode oder Art und Weise, wie die Daten Dritten zur Verfügung gestellt werden
- 4. Die Weitergabe von personenbezogenen Informationen wird auf Bitte der betreffenden Person eingestellt.
- 5. Empfangsmethode der Bitte der betreffenden Person.
- 2. Unabhängig, ob die vorangegangenen Bedingungen zutreffen, können die betreffenden Informationen unter den folgenden Umständen an andere weitergegeben werden, die dann nicht als Dritte gelten.
- 1. Falls wir die Handhabung der personenbezogenen Informationen teilweise oder vollständig bei Dritten in Auftrag geben, soweit dies zur Erfüllung des Verwendungszwecks notwendig sein sollte.
- 2. Falls personenbezogene Informationen aufgrund einer Fusion oder aus anderen Gründen einem Nachfolgeunternehmen offengelegt werden.
- 3. Sollten personenbezogene Informationen zusammen mit den betreffenden Personen verwendet werden, werden der betreffenden Person der Verwendungszweck der personenbezogenen Informationen, der Umfang, in dem die Informationen verwendet werden, sowie der Name des Datenbeauftragten, der sich um die Verwaltung der personenbezogenen Informationen kümmert, mitgeteilt.
Artikel 6 (Freigabe personenbezogener Informationen)
- 1. Wenn das Unternehmen die betreffende Person bittet, personenbezogene Informationen freizugeben, sollte die betreffende Person dies unverzüglich tun. Sollte die Freigabe jedoch aus einem der folgenden Gründe teilweise oder gar nicht erfolgen können, muss die dem Unternehmen unverzüglich mitgeteilt werden.
- 1. Falls dadurch das Leben, die Gesundheit, der Besitz oder andere Rechtsansprüche der betreffenden Person oder Dritter verletzt werden.
- 2. Falls die Richtigkeit der Geschäfte des Unternehmens maßgeblich beeinträchtigt werden oder eine entsprechende Gefahr besteht.
- 3. Falls dadurch gegen ein anderes Gesetz verstoßen wird.
- 2. Grundsätzlich werden unabhängig des vorangegangenen außer personenbezogenen Informationen wie historische Daten und spezielle Informationen keinerlei sonstige Informationen offengelegt.
Artikel 7 (Berichtigung und Löschung von personenbezogenen Informationen)
- 1. Sollte der Nutzer merken, dass die vom Unternehmen über ihn gespeicherten personenbezogenen Informationen falsch sind, kann er eine Korrektur, Ergänzung oder Löschung (im Folgenden „Berichtigung“) vom Unternehmen anfordern.
- 2. Das Unternehmen wird auf die entsprechende Bitte des Nutzers reagieren, prüfen, ob eine Änderung notwendig ist, und die personenbezogenen Informationen unverzüglich berichtigen.
- 3. Das Unternehmen wird den Nutzer unverzüglich darüber berichten, ob es die Berichtigung durchgeführt hat oder nicht.
Artikel 8 (Einstellung der Nutzung der personenbezogenen Informationen)
- 1. Sollte das Unternehmen vom Kunden gebeten werden, die Nutzung seiner personenbezogenen Informationen einzustellen, da der Verwendungszweck überschritten wurde, oder dessen personenbezogene Informationen falsch verwendet wurden (im Folgenden „Einstellung der Nutzung“), so wird das Unternehmen unverzüglich die notwendige Prüfung einleiten.
- 2. Entsprechend des Ergebnisses der vorangegangenen Prüfung wird entschieden, ob der Bitte stattgegeben wird. In diesem Fall wird die Nutzung der entsprechenden personenbezogenen Informationen unverzüglich eingestellt.
- 3. Das Unternehmen teilt dem Nutzer nach dem oben genannten Beschluss unverzüglich mit, dass die Nutzung seiner Informationen eingestellt wird, oder es teil ihm den Grund mit, warum dies nicht erfolgt.
- 4. Unabhängig von Artikel 2 müssen alternative Methoden zum Schutz des Eigentums und der Rechte des Nutzers gefunden und umgesetzt werden, wenn die Einstellung der Nutzung der Informationen mit hohen Kosten verbunden ist, oder sich diese als schwierig herausstellt.
Artikel 9 (Änderungen der Datenschutzrichtlinie)
- 1. Der Inhalt dieser Richtlinie kann ohne die Benachrichtigung des Nutzers geändert werden, solange dies gesetzlich oder aufgrund sonstiger Richtlinien möglich ist.
- 2. Außer im Falle zulässiger Ausnahmen setzt das Unternehmen die Änderungen an der Datenschutzrichtlinie in Kraft, sobald diese auf der Webseite veröffentlicht werden.
Artikel 10 (Kontaktstelle)
Falls Sie Fragen zu dieser Richtlinie haben, füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus.
Artikel 11 Gemeinsame Nutzung der personenbezogenen Informationen
Die personenbezogenen Informationen werden auch von den Partnerunternehmen dieses Unternehmens – Saito Seiki Intelligence und Saito Seiki Engineering verwendet.
Die gemeinsame Nutzung der personenbezogenen Informationen umfasst Folgendes.
- 1. Ihr Unternehmen, Name, Abteilung, Position, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Fax-Nummer
- 2. Inhalt der Anfrage
- 3. Die Daten werden mit dem Mutterkonzern, mit Tochterunternehmen oder mit dazugehörigen Unternehmen geteilt.
- 4. Die gemeinsam genutzten Daten unterliegen den Richtlinien zur Erfassung und Nutzung gemäß Artikel 3.
- 5. Der Datenbeauftragte, der für die Verwaltung der personenbezogenen Daten verantwortlich ist, ist Saito Seiki, Ltd.
Artikel 12 Verwaltung personenbezogener Daten
Das Unternehmen hält sich streng an die Gesetze, Anweisungen, Richtlinien und internen Vorschriften, um die ihm vom Nutzer zur Verfügung gestellten Informationen vor Offenlegung, Fälschung, Verlust oder unsachgemäßer Nutzung zu schützen.
Zudem werden die für die angemessene Nutzung der personenbezogenen Informationen zuständigen Mitarbeiter entsprechend geschult und angewiesen.